Responsible Gambling in Österreich: sicher spielen

Person am Schreibtisch in nachmittäglichem Licht, Handy bewusst weggelegt.

Glücksspiel kann abhängig machen. Diese Feststellung steht am Beginn jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema, und sie ist kein Appell, sondern eine gut dokumentierte Eigenschaft des Mediums selbst. Die folgende Seite ordnet ein, welche Schutzinstrumente in Österreich bestehen, wie problematisches Spielverhalten erkennbar ist und welche Stellen Hilfe anbieten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen in Österreich
  2. Glücksspiel ist keine Einkommensquelle
  3. Anzeichen problematischen Spielverhaltens
  4. Instrumente der Selbstbeschränkung
  5. Hilfe in Österreich: Beratungsstellen und Kontakte
  6. Praktische Vorkehrungen vor der Anmeldung
  7. Schlussbemerkung

Rechtliche Grundlagen in Österreich

Für die Teilnahme am Online-Glücksspiel gilt in Österreich ein Mindestalter von 18 Jahren. Anbieter mit österreichischer Konzession unterliegen dem Glücksspielgesetz; die Spielerschutzstelle im Bundesministerium für Finanzen ist nach § 1 Abs. 4 Glücksspielgesetz eingerichtet. Zu ihren Tätigkeiten gehören die fachliche Beurteilung der Spielerschutzkonzepte der Bundeskonzessionäre, die Information über die Risiken des Glücksspiels sowie die Unterstützung der Suchtforschung. Spielerschutz umfasst dabei mehrere Dimensionen: Existenzsicherung, Gesundheitsschutz und Suchtprävention, Jugendschutz sowie Konsumentenschutz.

Die Whitelist des Bundesministeriums für Finanzen ist die öffentliche Liste der Konzessionäre und Ausspielbewilligten und ermöglicht die Überprüfung, ob ein Anbieter über eine gültige österreichische Lizenz verfügt. Diese Prüfung ist nicht bloße Formalität: Bei Anbietern ohne österreichische Konzession besteht im Streitfall keine Unterstützung durch den österreichischen Rechtsstaat. Ebenso können nur Anbieter mit österreichischer Lizenz die steuerliche Einordnung für Gewinne gewährleisten. Online-Casinos dürfen keine Steuern für Gewinne aus inländischen Anbietern erheben.

Anbieter, die bestimmte technische Schutzvorkehrungen umsetzen, greifen auf Infrastruktur des Bundes zurück: Landesbewilligte Glücksspielautomaten, Automaten in Spielbanken und Video-Lottery-Terminals müssen an ein Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH angebunden sein. Die als Abkühlungsphase bezeichnete Funktion schaltet Glücksspielgeräte nach einer Spielzeit von zwei Stunden ab und dauert fünf Minuten.

Glücksspiel ist keine Einkommensquelle

Ein Punkt verdient eine eigene, nüchterne Formulierung: Glücksspiel ist kein Weg, Einkommen zu erzielen, und keine Lösung für finanzielle Schwierigkeiten. Die mathematische Struktur der Spiele ist so angelegt, dass im Durchschnitt Verluste entstehen. Gewinne, die gelegentlich auftreten, sind zufallsbedingte Ereignisse und keine wiederholbare Einnahme. Wer Glücksspiel zur Bewältigung finanzieller Probleme einsetzt, verschärft die ursprüngliche Lage in aller Regel. Das Risiko finanzieller Verluste ist bei Glücksspiel strukturell angelegt und nicht durch Strategie oder Geschick zu beseitigen.

Anzeichen problematischen Spielverhaltens

Problematisches Glücksspielverhalten kündigt sich selten durch ein einzelnes Ereignis an. Beobachtbar sind hingegen Muster, die sich über Zeit verfestigen. Zu den konkreten Anzeichen zählen:

Die Grenze zwischen problematischem und pathologischem Glücksspiel ist Gegenstand der Suchtforschung und wird anhand standardisierter Kriterien diagnostiziert. Nicht jedes der genannten Muster ist für sich genommen Nachweis einer Störung; ihr gehäuftes Auftreten ist jedoch ein hinreichender Grund, eine Beratungsstelle zu kontaktieren.

Instrumente der Selbstbeschränkung

Zu den Spielerschutzinstrumenten, die in Österreich verfügbar sind, gehören Einsatzlimits, Einzahlungslimits und ein zeitweiser Spielausschluss. Diese Instrumente setzen am Verhalten selbst an: Ein Limit reduziert den möglichen Verlust vorab, der zeitweise Spielausschluss unterbricht die Verfügbarkeit des Angebots für eine definierte Zeitspanne. Die Wirksamkeit solcher Instrumente hängt von ihrer konsequenten Nutzung ab; ein Limit, das kurzfristig wieder angehoben wird, entfaltet keine Schutzwirkung.

Darüber hinaus existieren technische Sperrmöglichkeiten wie das Selbstexklusions-Tool Gamban, das den Zugriff auf Glücksspielseiten auf Geräteebene unterbindet: https://www.gamban.com. Ein solches Tool ersetzt keine Beratung, kann aber die Phase der Abstinenz physisch erleichtern.

Hilfe in Österreich: Beratungsstellen und Kontakte

Die folgenden Stellen bieten Beratung, Information oder Regulierung im Bereich Glücksspiel und Spielsucht an.

Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit — Kostenlose telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zu problematischem Glücksspielverhalten unter 0800 1 37 27 00. Website: https://www.bgph.gv.at

Bundeskurzhotline Spielsucht — Hilfsdienst für Spieler: https://www.bundeskurzhotline-spielsucht.at

Spielsuchthilfe — Hilfsdienst für Spieler: https://www.spielsuchthilfe.at

Fachstelle für Glücksspielsucht — Hilfsdienst für Spieler: https://www.fachstelle-gluecksspielsucht.at

Anton Proksch Institut — Forschungs- und Beratungsinstitut: https://www.antonprokschinstitut.at

Staatlich anerkannte Schuldnerberatung — Beratungsstelle bei finanziellen Schwierigkeiten infolge von Glücksspielverlusten: https://www.schuldnerberatung.at

Stabsstelle für Spielerschutz (Bundesministerium für Finanzen) — Spielerschutzbehörde; beurteilt Spielerschutzkonzepte, informiert über Glücksspielrisiken und unterstützt die Suchtforschung: https://www.bmf.gv.at

Bundesministerium für Finanzen — Regulierungsbehörde, u. a. zuständig für die Whitelist der Konzessionäre: https://www.bmf.gv.at

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz — https://www.bmg.gv.at

Bundeskanzleramt – Jugend — Bundesbehörde mit Zuständigkeit für Jugendschutzfragen: https://www.bundeskanzzleramt.gv.at

GambleAware — Hilfsdienst für Spieler: https://www.gambleaware.org

WINWIN Spielerschutz-Hotline — Hilfsdienst für Spieler: https://www.winwin.at

Bundesrechenzentrum GmbH — IT-Dienstleister, technischer Betreiber der Sperr- und Kontrollinfrastruktur für Glücksspielgeräte: https://www.brc.gv.at

Die telefonische Beratung des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit ist kostenlos und setzt keine vorherige Diagnose voraus. Auch die Schuldnerberatung ist eine niederschwellige Anlaufstelle, wenn die finanziellen Folgen des Spielens bereits eingetreten sind.

Praktische Vorkehrungen vor der Anmeldung

Vor der Registrierung bei einem Online-Casino empfiehlt sich eine Überprüfung, ob der Anbieter eine gültige Lizenz des Bundesministeriums für Finanzen besitzt; die Whitelist des Ministeriums ist hierfür die verbindliche Quelle. Nur lizenzierte Anbieter unterliegen den österreichischen Spielerschutzanforderungen, zu denen unter anderem die Trennung des Geldes der Kunden von den operativen Konten der Internet-Spielbank sowie die Einhaltung der Anforderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche zählen. Angebote ohne österreichische Konzession bieten im Streitfall keinen Rechtsschutz durch österreichische Behörden.

Schlussbemerkung

Glücksspiel beruht auf Zufall, nicht auf Kompetenz. Wer wiederholt länger oder mit höheren Einsätzen spielt als beabsichtigt, findet in den oben genannten Beratungsstellen Ansprechpartner, die eine Einordnung ohne Vorwurf vornehmen. Die Instrumente der Selbstbeschränkung — Einsatzlimits, Einzahlungslimits, zeitweiser Spielausschluss — sind verfügbar; ihre Nutzung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Person.

Angaben auf dieser Seite können sich ändern. Für aktuelle Lizenzdaten ist die Whitelist des Bundesministeriums für Finanzen maßgeblich. Casinosohnelimitat.com weist darauf hin, dass Glücksspiel süchtig machen kann und finanzielle Verluste zur Natur des Mediums gehören.